Versicherungs-News

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Aktuelle News

Jede siebte Unfallversicherung erhält Top-Note
Die private Unfallversicherung gehört zur Standard-Risikovorsorge, weshalb das Tarifangebot auf dem deutschen Markt riesig und kaum zu überblicken ist. Für Orientierung sorgt das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg mit einem jährlichen Rating. Diesmal befanden sich 474 Tarife von 86 Versicherern auf dem Prüfstand. Es galt, in 66 Detailkriterien zu überzeugen und zudem zwei Bedingungen zu […]
Hohe Temperaturen kosten halbes Prozent Wirtschaftsleistung
Den Hitzewellen dieses Sommers fielen in Europa Zehntausende Menschen zum Opfer. Nach einer Schätzung der Allianz sind daneben auch die wirtschaftlichen Schäden enorm: Die Wirtschaftsleistung Europas hat sich demnach infolge der hohen Temperaturen um 113 Milliarden Euro verringert, das entspricht knapp einem halben Prozent. Am stärksten getroffen hat es Italien mit Einbußen von 28 Milliarden […]

Run auf die private Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen angesichts stark gestiegener Ausgaben unter erheblichem finanziellen Druck. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung deshalb ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das den Anstieg der Ausgaben begrenzen und die Beitragssätze stabilisieren soll. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Gesetz am 10. Juli 2026 zu.

Für die Versicherten bringt die Reform allerdings auch Veränderungen bei Leistungen und Zuzahlungen. So werden homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen künftig nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung als Satzungsleistung übernommen. Auch der Festzuschuss zum Zahnersatz wird von derzeit 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung reduziert. Bei regelmäßiger Vorsorge gelten weiterhin höhere Zuschüsse, allerdings ebenfalls unterhalb des bisherigen Niveaus.

Zusätzlich werden die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge um 50 Prozent angehoben und anschließend entsprechend der Grundlohnrate dynamisiert. Die bestehenden Belastungsgrenzen für Zuzahlungen bleiben jedoch erhalten. Für chronisch kranke Menschen gilt weiterhin eine Belastungsgrenze von 1 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, für alle übrigen Versicherten von 2 Prozent. Auch die Härtefallregelung beim Zahnersatz bleibt bestehen.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die beitragsfreie Familienversicherung. Sie bleibt für Kinder und bestimmte weitere Personengruppen vollständig erhalten. Für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehe- und Lebenspartner wird dagegen künftig ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Ausgenommen bleiben unter anderem bestimmte pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze sowie Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung. Für die übrigen betroffenen Partner ist ein Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners vorgesehen.

Auf der Einnahmeseite wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung um 300 Euro pro Monat angehoben. Dadurch erhöht sich für Versicherte mit entsprechend hohem Einkommen der maximal beitragspflichtige Betrag. Gleichzeitig wird auch die Versicherungspflichtgrenze um 300 Euro monatlich angehoben. Für Angestellte mit hohem Einkommen wird der Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung dadurch schwieriger.

Die Reform führt damit nicht ausschließlich zu höheren Belastungen. Ziel der Bundesregierung ist vielmehr, durch Begrenzungen der Ausgabendynamik steigende Zusatzbeiträge zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen ohne Gegenmaßnahmen erhebliche Finanzierungslücken entstehen, die zu deutlich höheren Beitragssätzen führen könnten.

Für die private Krankenversicherung verändert sich das Umfeld ebenfalls. Die PKV bietet weiterhin vertraglich vereinbarte Leistungen, die nicht ohne Weiteres durch politische Leistungsentscheidungen der GKV verändert werden können. Gleichzeitig sind auch private Krankenversicherungen mit steigenden Gesundheitskosten konfrontiert, weshalb Beitragsanpassungen möglich sind. Von einem generellen „Nachfrageboom“ infolge der GKV-Reform sollte daher nicht ohne belastbare Marktdaten gesprochen werden.

Für Versicherte mit höherem Einkommen und für bestimmte Familienkonstellationen kann die Reform dennoch ein Anlass sein, die eigene Krankenversicherung grundsätzlich zu überprüfen. Ob die GKV oder PKV langfristig die passendere Lösung darstellt, hängt von Einkommen, Alter, Familienplanung, Gesundheitszustand, gewünschtem Leistungsumfang und der persönlichen finanziellen Situation ab. Eine Entscheidung sollte daher nicht allein aufgrund der aktuellen gesetzlichen Änderungen getroffen werden.