Versicherungs-News

Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand: Ob aktuelle Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder hilfreiche und gewinnbringende Tipps – wir informieren Sie regelmäßig über alles Wichtige. Schauen Sie daher regelmäßig vorbei, um nichts zu verpassen und von unseren Updates zu profitieren.

Aktuelle News

Pflegeneuordnungsgesetz 2027: Änderungen bei Pflegekosten und Pflegeversicherung
Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung steht vor erheblichen Herausforderungen. Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung verbessern und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen stärker berücksichtigen. Nach dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf sind dafür sowohl Maßnahmen auf der Einnahmeseite als auch Veränderungen bei den Leistungen vorgesehen. Für Versicherte, Pflegebedürftige und […]
Wohnungsbau in der Talsohle?
Der Wohnungsbau in Deutschland kommt weiterhin nicht ausreichend voran. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 206.600 Wohnungen fertiggestellt. Damit sank die Zahl auf den niedrigsten Stand seit 2012. Gleichzeitig bleibt der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum hoch, insbesondere in den wirtschaftlich starken Ballungsräumen und Großstädten. Um die rückläufige Bautätigkeit zu bremsen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, hat die […]

Pflegeneuordnungsgesetz 2027: Änderungen bei Pflegekosten und Pflegeversicherung

Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung steht vor erheblichen Herausforderungen. Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung verbessern und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen stärker berücksichtigen.

Nach dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf sind dafür sowohl Maßnahmen auf der Einnahmeseite als auch Veränderungen bei den Leistungen vorgesehen. Für Versicherte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich dadurch künftig finanzielle Veränderungen ergeben.

Wichtig dabei: Das Pflegeneuordnungsgesetz ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen. Die folgenden Änderungen beziehen sich auf den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Juni 2026 und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Geplante Änderungen bei der Pflegeversicherung

Ein wesentlicher Bestandteil des PNOG betrifft die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Vorgesehen ist unter anderem eine stärkere Beteiligung bestimmter Versichertengruppen an den Einnahmen.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Ab 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung angehoben werden. Sie soll künftig der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Betroffen sind insbesondere Versicherte mit einem höheren Einkommen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegt die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro monatlich. Für Arbeitnehmer mit entsprechend hohem Einkommen kann sich dadurch eine zusätzliche monatliche Belastung von maximal rund 17 Euro ergeben.

Höherer Beitrag für Kinderlose

Auch der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung soll nach dem Entwurf um 0,1 Prozentpunkte steigen. Damit würde der bereits bestehende Beitragszuschlag für Kinderlose weiter erhöht.

Darüber hinaus sieht der Entwurf unter anderem vor, künftig auch geringfügige Beschäftigungen stärker in die Finanzierung der Pflegeversicherung einzubeziehen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe und Lebenspartnern soll ebenfalls eingeschränkt werden. Für bestimmte Personengruppen sind dabei Ausnahmen vorgesehen.

Pflegeheim: Zuschüsse sollen später steigen

Besonders relevant für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen ist die geplante Änderung der Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil.

Aktuell steigt der Leistungszuschlag der Pflegeversicherung mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Der Zuschuss beträgt derzeit 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent ab dem vierten Jahr des Heimaufenthalts.

Nach dem PNOG-Entwurf sollen die bisherigen Zeitstufen jeweils um sechs Monate verlängert werden. Der höchste Zuschuss von 75 Prozent würde damit nicht mehr nach 36 Monaten, sondern erst nach 54 Monaten erreicht. Für Menschen, die bereits stationär gepflegt werden, ist ein Bestandsschutz für die bereits erreichte Zuschlagsstufe vorgesehen.

Für Pflegebedürftige, die neu in ein Pflegeheim kommen, könnte dies bedeuten, dass die finanzielle Entlastung durch die Pflegekasse langsamer ansteigt.

Strengere Voraussetzungen für bestimmte Pflegegrade

Auch bei der Begutachtung des Pflegegrades sind Änderungen vorgesehen. Die Pflegegrade selbst sollen bestehen bleiben. Geplant ist jedoch eine Anpassung der Schwellenwerte, die für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 maßgeblich sind.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Schwellenwerte angehoben werden, um den starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu bremsen. Dadurch würden künftig höhere Anforderungen für eine Einstufung in einen Pflegegrad gelten. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen durch einen umfassenden Bestandsschutz geschützt werden.

Die geplante Änderung ist vor dem Hintergrund der Entwicklung der vergangenen Jahre zu sehen. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist deutlich gestiegen. Nach Angaben des BMG hat sich die Zahl seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 auf inzwischen rund sechs Millionen Menschen mehr als verdoppelt.

Auch pflegende Angehörige könnten betroffen sein

Eine weitere geplante Änderung betrifft die soziale Absicherung von Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen.

Der Referentenentwurf sieht vor, die von der Pflegeversicherung übernommenen Rentenbeiträge für bestimmte Pflegepersonen auf 70 Prozent des bisherigen Umfangs zu reduzieren. Dadurch könnte sich die spätere Rentenanwartschaft pflegender Angehöriger verringern.

Gerade für Menschen, die über einen längeren Zeitraum ihre berufliche Tätigkeit zugunsten der Pflege eines Angehörigen reduzieren oder aufgeben, ist dieser Aspekt relevant. Die Auswirkungen hängen allerdings von der individuellen Pflegesituation und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Pflegeheimkosten bereits heute eine erhebliche finanzielle Belastung

Unabhängig von den geplanten Änderungen zeigt bereits die aktuelle Kostenentwicklung, wie groß das finanzielle Risiko einer stationären Pflege sein kann.

Nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zum 1. Juli 2026 beträgt die durchschnittliche Eigenbeteiligung für einen Pflegeheimplatz im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit 3.364 Euro pro Monat.

In diesem Betrag sind verschiedene Kostenbestandteile enthalten. Dazu gehören insbesondere der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Die tatsächlichen Kosten können je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland erheblich voneinander abweichen. Auch die Dauer des Aufenthalts spielt eine Rolle, da der Zuschuss der Pflegeversicherung zum pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt.

Damit wird deutlich: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der entstehenden Kosten, sie ist jedoch keine Vollkostenversicherung. Ein erheblicher Teil der finanziellen Belastung kann bei der pflegebedürftigen Person selbst verbleiben.

Warum private Pflegevorsorge wichtiger werden kann

Die Entwicklung der Pflegekosten macht deutlich, weshalb eine zusätzliche private Vorsorge für den Pflegefall grundsätzlich eine Überlegung wert sein kann.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann abhängig vom Tarif beispielsweise als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung ausgestaltet sein. Welche Variante geeignet ist, hängt unter anderem vom gewünschten Leistungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie der persönlichen finanziellen Situation ab.

Wie hoch der Beitrag ausfällt, lässt sich deshalb nicht pauschal mit einem bestimmten Monatsbetrag beantworten. Beiträge und Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherer, Tarif, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschter Absicherung.

Auch die Aussage, dass nur rund fünf Prozent der Bevölkerung über eine private Pflegezusatzversicherung verfügen, sollte mit entsprechender zeitlicher Einordnung betrachtet werden. Dieser Wert stammt aus einer INSA-Befragung aus dem Jahr 2021 und ist daher kein aktueller Marktanteil für das Jahr 2026.

Pflegekosten frühzeitig einkalkulieren

Pflegebedürftigkeit ist ein finanzielles Risiko, das häufig unterschätzt wird. Gleichzeitig steigt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Nach Informationen des Bundesportals gesund.bund.de haben knapp neun Prozent der Menschen zwischen 70 und 75 Jahren einen Pflegegrad. Bei den 85- bis 90-Jährigen sind es bereits 54 Prozent und bei Menschen ab 90 Jahren fast 82 Prozent.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann dazu beitragen, die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich entstehenden Kosten zu reduzieren.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Höhe des monatlichen Beitrags. Ebenso wichtig sind die konkreten Leistungen des Tarifs, die Absicherung in den einzelnen Pflegegraden, mögliche Wartezeiten, Dynamisierungen, Beitragsbefreiungen im Pflegefall sowie die langfristige Beitragsentwicklung.

Fazit: Gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz zeigt, dass die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vor erheblichen Herausforderungen steht. Der aktuelle Referentenentwurf kombiniert höhere Einnahmen mit Veränderungen bei bestimmten Leistungen.

Für Versicherte können dadurch höhere Beiträge entstehen. Pflegebedürftige im Pflegeheim könnten durch die geplante Streckung der Leistungszuschläge länger auf die nächsthöhere Entlastungsstufe warten. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen für bestimmte Pflegegrade angepasst und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige reduziert werden.

Noch handelt es sich allerdings um einen Gesetzesentwurf und nicht um geltendes Recht. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich einzelne Regelungen noch verändern.

Unabhängig davon bleibt die grundsätzliche finanzielle Herausforderung bestehen: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, während Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen erheblichen Eigenanteil tragen können. Eine frühzeitige Beschäftigung mit der privaten Pflegevorsorge kann deshalb sinnvoll sein, um mögliche finanzielle Belastungen im Pflegefall besser abzufedern.