Wer als gesetzlich Versicherter bereits einen längeren Krankenhausaufenthalt erlebt hat, kennt häufig die Unterschiede zwischen der Regelversorgung und den zusätzlichen Leistungen, die Privatpatienten zur Verfügung stehen. Mehr Komfort durch ein Ein- oder Zweibettzimmer, eine bessere Verpflegung sowie die Behandlung durch den Chefarzt gehören zu den Leistungen, die viele Patienten mit einem privaten Versicherungsschutz verbinden.
Genau diese zusätzlichen Leistungen können gesetzlich Versicherte über eine Krankenhauszusatzversicherung absichern. Die Policen ermöglichen je nach Tarif einen privatversichertenähnlichen Status im Krankenhaus und erfreuen sich daher zunehmender Nachfrage.
Dass die Qualität vieler Angebote am Markt überzeugt, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest. Von insgesamt 72 geprüften Tarifen erhielt jeder vierte die Bestnote „sehr gut“. In die Untersuchung wurden ausschließlich Tarife mit sogenannten Alterungsrückstellungen einbezogen. Diese führen zwar zunächst zu höheren Beiträgen, sollen jedoch dazu beitragen, die Beitragsentwicklung im Alter langfristig abzufedern.
Für die Bewertung wurden zudem bestimmte Mindestanforderungen zugrunde gelegt. Dazu gehörten unter anderem eine freie Wahl von Krankenhaus und behandelndem Arzt, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, eine lebenslange Vertragslaufzeit sowie die Erstattung ärztlicher Honorare bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung.
Ein hochwertiger Versicherungsschutz muss dabei nicht zwangsläufig mit hohen Beiträgen verbunden sein. Laut der Untersuchung sind bereits ab rund 30 Euro monatlichem Beitrag Tarife erhältlich, die von der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ bewertet wurden.
Eine Krankenhauszusatzversicherung kann damit eine Möglichkeit sein, den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gezielt zu erweitern. Entscheidend ist jedoch, dass die Tarifbedingungen genau geprüft werden, da sich Leistungen und Erstattungsgrenzen je nach Anbieter deutlich unterscheiden können.


