Wie stark nimmt der Beratungsbedarf bei Streitigkeiten über Fonds zu?
Weniger Beschwerden im Jahr 2025, aber deutlich mehr Eingänge im laufenden Jahr: Die Ombudsstelle für Investmentfonds beobachtet eine neue Entwicklung durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Wenn Anleger Streit mit einer Fondsgesellschaft oder einem anderen teilnehmenden Finanzunternehmen haben, können sie sich an die Ombudsstelle für Investmentfonds wenden. Die Einrichtung bietet eine außergerichtliche Möglichkeit, Streitigkeiten zu klären, ohne unmittelbar ein Gericht einschalten zu müssen. Sie ist eine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich und wird vom deutschen Fondsverband BVI getragen. Zuständig ist sie unter anderem für Streitigkeiten über offene und geschlossene Fonds, fondsbasierte Altersvorsorgeverträge und bestimmte Finanzdienstleistungen wie die Depotführung.
Der Jahresbericht für 2025 zeigt zunächst einen Rückgang bei den Verbraucheranfragen und Beschwerden. Insgesamt verzeichnete die Ombudsstelle im vergangenen Jahr 138 Eingänge. Im Jahr 2024 waren es noch 207. Damit ging die Zahl um gut ein Drittel zurück. Von den 138 Eingängen entfielen 97 auf konkrete Schlichtungsanträge, während es sich bei 41 um allgemeine Anfragen handelte.
Die Themen, mit denen sich Anleger an die Ombudsstelle wandten, waren unterschiedlich. Besonders häufig ging es um fondsbasierte Altersvorsorgeverträge, insbesondere um Fragen rund um Riester-Verträge. Daneben spielten Kostenregelungen bei Investmentfonds sowie die Bewertung und Risikoeinstufung eines offenen Immobilienfonds eine größere Rolle.
Deutlich mehr Eingänge im laufenden Jahr
Der rückläufige Trend aus dem Jahr 2025 scheint sich allerdings nicht ohne Weiteres fortzusetzen. Bereits im laufenden Jahr wurden deutlich mehr Eingänge registriert. Nach Angaben der Ombudsstelle beziehungsweise dem aktuellen Bericht lagen zum Redaktionsschluss bereits 99 Eingaben vor. Das waren rund 50 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Eine mögliche Erklärung sieht Ombudsmann Wolfgang Arenhövel im zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz. Verbraucher können sich von KI-Anwendungen über ihre Möglichkeiten bei Streitigkeiten informieren lassen. Teilweise können solche Anwendungen auch dabei helfen, einen Beschwerdetext oder einen Schlichtungsantrag zu formulieren.
Für die Verbraucherschlichtungsstellen kann dies allerdings eine neue Herausforderung darstellen. Wenn es einfacher wird, Beschwerden einzureichen, könnte auch die Zahl der Anträge steigen. Arenhövel weist deshalb darauf hin, dass die Kapazitäten der Schlichtungsstellen begrenzt sind. Nach seiner Einschätzung könnte es deshalb notwendig werden, über Vereinfachungen bei den Verfahren, bürokratische Erleichterungen oder einen stärkeren Einsatz von KI nachzudenken.
Was kann die Ombudsstelle für Anleger leisten?
Für Verbraucher bietet das Schlichtungsverfahren eine Möglichkeit, einen Streit mit einem teilnehmenden Unternehmen außergerichtlich klären zu lassen. Das Verfahren erfolgt schriftlich und ist für Verbraucher grundsätzlich kostenfrei. Die Ombudsstelle prüft den Fall und kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Schlichtungsspruch oder einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Ein Schlichtungsspruch kann für das Unternehmen verbindlich sein, wenn der Streitwert bestimmte Voraussetzungen erfüllt. In anderen Fällen hat der Schlichtungsvorschlag Empfehlungscharakter.
Wichtig ist allerdings: Die Ombudsstelle ist nicht für jeden Streit mit einem Finanzunternehmen zuständig. Entscheidend ist unter anderem, ob das betroffene Unternehmen an dem Verfahren teilnimmt und ob die konkrete Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle fällt. Eine allgemeine Rechtsberatung bietet die Stelle ebenfalls nicht an.
Welche Themen Anleger beschäftigen
Der Jahresbericht 2025 zeigt zugleich, dass die Beschwerden häufig konkrete Vertrags- und Kostenfragen betreffen. Bei den Investmentfonds ging es beispielsweise um Gebühren und Kosten, Fondsbewertungen oder Angaben in Verkaufsunterlagen. Bei fondsgebundenen Altersvorsorgeverträgen lag ein Schwerpunkt auf Fragen rund um die Auszahlungs- und Rentenphase.
Die Entwicklung verdeutlicht damit auch, wie komplex Finanzprodukte für Verbraucher sein können. Gerade bei langfristigen Anlage- und Altersvorsorgeverträgen können Vertragsbedingungen, Kostenregelungen und rechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle spielen. Kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Anleger und Anbieter, kann eine unabhängige Schlichtungsstelle eine Möglichkeit sein, den Konflikt außergerichtlich prüfen zu lassen.
Gleichzeitig steht die Ombudsstelle durch die zunehmende Nutzung von KI möglicherweise vor einer neuen Entwicklung. Wenn Verbraucher künftig einfacher Informationen erhalten und Beschwerden mit Unterstützung digitaler Werkzeuge formulieren können, könnte dies den Zugang zur außergerichtlichen Streitbeilegung erleichtern. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie Schlichtungsstellen mit einem möglicherweise steigenden Antragsaufkommen umgehen können.
Die Zahlen aus 2025 zeigen zwar noch einen deutlichen Rückgang der Beschwerden. Die bereits im laufenden Jahr registrierten Eingänge deuten jedoch darauf hin, dass die Entwicklung aufmerksam beobachtet werden sollte. Welche Bedeutung Künstliche Intelligenz dabei tatsächlich für das Beschwerdeaufkommen der Ombudsstelle bekommt, wird sich erst anhand der weiteren Entwicklung zeigen.


