Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen, mit dem die Vorgaben der überarbeiteten EU-Verordnung über elektronische Identitäten und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) in Deutschland umgesetzt werden sollen. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung einer europäischen digitalen Brieftasche, der sogenannten EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet), die Bürgerinnen und Bürgern ab dem 2. Januar 2027 zur Verfügung stehen soll.
Die EUDI-Wallet soll künftig als digitale Brieftasche für den Nachweis persönlicher Daten dienen. Darin können beispielsweise Identitätsdaten aus dem Personalausweis sowie weitere digitale Nachweise, wie etwa der Führerschein, hinterlegt werden. Ziel ist es, digitale Identitätsnachweise einfacher, sicherer und nutzerfreundlicher nutzbar zu machen. Bürgerinnen und Bürger sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich online gegenüber Behörden und Unternehmen auszuweisen, ohne für jeden Vorgang erneut unterschiedliche Dokumente vorlegen oder persönliche Daten manuell übermitteln zu müssen.
Auch für die Versicherungsbranche kann die Einführung der EUDI-Wallet Veränderungen bringen. Digitale Identitätsnachweise können beispielsweise Prozesse zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden vereinfachen. Dazu gehören unter anderem eine automatisierte und medienbruchfreie Identitätsprüfung sowie eine schnellere Verarbeitung bestimmter Vorgänge, beispielsweise bei Schadensmeldungen. Durch die sichere digitale Übermittlung verifizierter Daten könnte der Austausch physischer oder einzelner digitaler Dokumente in vielen Fällen reduziert werden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der sensiblen persönlichen Daten. Nach Angaben der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D), die an der Entwicklung der EUDI-Wallet beteiligt ist, sollen die Daten lokal auf dem Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert werden. Eine Weitergabe soll nur erfolgen, wenn die betreffende Person diese aktiv freigibt. Zudem sollen digitale Nachweise nur gegenüber staatlich registrierten Organisationen verwendet werden können.
Für den Fall, dass ein Gerät verloren geht, soll die Möglichkeit bestehen, die Wallet zu sperren und anschließend auf einem neuen Gerät wieder einzurichten. Damit sollen Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über ihre digitalen Identitätsdaten behalten und gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.


