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Aktuelle News

Das Werkstattrisiko hat Grenzen
Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf […]
Büros zu Wohnungen: Neue Förderung
Auf der einen Seite herrscht in den deutschen Städten eklatante Wohnraumknappheit, die zunehmend zum sozialen Problem wird. Auf der anderen wächst der Leerstand in Bürogebäuden, insbesondere in solchen, deren Zuschnitt, Lage und Ausstattung heutigen Ansprüchen kaum noch gerecht werden. Aktuell werden landesweit mehr als 12 Millionen Quadratmeter Bürofläche nicht genutzt. Da liegt die Idee nahe, […]

Das Werkstattrisiko hat Grenzen

Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf ihre Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Geschehe das nicht und werde die Reparatur dadurch teurer als nötig, sei die Werkstatt schadensersatzpflichtig.

Im Saarbrücker Fall hatte eine Werkstatt für die Lackierung eines Unfallfahrzeugs – wie im privaten Gutachten angesetzt – 80 Arbeitswerte abgerechnet. Die Herstellervorgaben sahen dafür allerdings nur 56 Arbeitswerte vor, weshalb der Versicherer lediglich fünf Sechstel des Rechnungsbetrags erstatten wollte. Den Rest, rund 1.000 Euro, muss die Werkstatt nach dem Urteil nun abschreiben.