„Geschenktes“ Versicherungspaket darf nicht kostenpflichtig werden
Wer unaufgefordert Gratis-Versicherungen erhält und einer kostenpflichtigen Weiterführung nicht widerspricht, ist keineswegs zur Zahlung verpflichtet. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) mit gerichtlicher Flankierung durch das Landgericht Limburg an der Lahn klargestellt.
Anlass war eine Versicherungspolice, die als „Treuebonus“ einem Zeitschriftenabo beigefügt wurde. tippmix eredménye Die Empfänger, die nie nach einer Versicherung gefragt hatten, erhielten ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für zunächst drei Monate „geschenkt“. Wer jedoch spätestens nach der Hälfte dieser Zeit nicht einer Fortführung widersprach, sollte anschließend Beiträge zahlen. nomini kaszinó online Dieses unlautere Geschäftsgebaren hat keinen Bestand, wie nun klar ist. „Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande“, betont Dr. nyerogepes jatekok online Peter Grieble, der Versicherungsexperte der VZ BW.